Neue EU-Leitlinien erleichtern Klärung der Haftung für Umweltschäden
Die Europäische Kommission hat Leitlinien angenommen, die den Umfang des Begriffs „Umweltschaden” in der Richtlinie über Umwelthaftung klären. Dadurch können die Mitgliedstaaten besser beurteilen, inwiefern Schäden an Gewässern, Böden, geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen vermieden oder behoben werden müssen. Die Leitlinien sorgen damit für mehr Rechtsklarheit und harmonisieren die Auslegung und Anwendung, so die EU in einer Mitteilung.
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