EU-Kommission startet Konsultation zur Umweltkriminalität
Die Europäische Kommission will die EU-Regeln zur Umweltkriminalität überarbeiten und befragt mit einer Konsultation im Vorfeld die interessierte Öffentlichkeit. Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Umweltkriminalität einfließen. Ein Vorschlag für eine überarbeitete EU-Gesetzgebung wird bis Ende 2021 erwartet. Eine Bewertung der Richtlinie, die 2019-2020 durchgeführt wurde, kam zu dem Schluss, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt, wenn es um die Reduzierung von Umweltkriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht. Die Überarbeitung geht auf diese Probleme ein, indem sie die gestärkte Kompetenz der EU im Bereich des Strafrechts nutzt und eine bessere Koordinierung der Vorschriften mit anderen grünen Initiativen sicherstellt. Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 4. Mai 2021 möglich.
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