Thüringen: Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert
Die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen wird für weitere drei Jahre (bis Ende 2023) verlängert. Grundstückseigentümer erhalten damit weiterhin den erhöhten Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage. Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbands oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll. Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden zu richten.
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