Staatenklage Tschechiens gegen Polen wegen Erweiterung des Tagebau Turów vor dem Europäischen Gerichtshof
Tschechien hat in seinem Vorgehen gegen einen weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Turów Rückenwind von der Europäischen Union erhalten. Die Europäische Kommission stellte am 17. Dezember 2020 im Vertragsverletzungsverfahren der Tschechischen Republik gegen die Republik Polen zum Stopp der Erweiterung und Verlängerung des Kohletagebaus Turów am Dreiländereck bei Zittau fest, dass Polen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform umgesetzt hat.
Der Betrieb des erweiterten Tagebaus könnte laut einem Gutachten den Boden eines großen Gebietes der Stadt Zittau weiter um bis zu 1,2 Meter absinken lassen. Neben schweren Schäden an Gebäuden im Stadtgebiet würden demnach außerdem große Mengen an durch den Tagebau entstehendem saurem Grubenwasser das ökologische Gleichgewicht der Lausitzer Neiße bedrohen und die umliegenden Schutzgebiete gefährden.
Dem Freistaat Sachsen ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dem Verfahren als Streithelfer beizutreten. Die Bundesrepublik Deutschland dagegen könnte die Tschechischen Republik als Streithelfer unterstützen.
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