Schleswig-Holstein: Kabinett beschließt Entwurf für neuen Generalplan Küstenschutz
Ein überarbeiteter Generalplan Küstenschutz soll dafür sorgen, dass Schleswig-Holsteins Küsten dem Klimawandel in diesem Jahrhundert erfolgreich standhalten. Das Kabinett hat am 8. Dezember 2020 einen entsprechenden Entwurf von Umweltminister Jan Philipp Albrecht gebilligt. Die Fortschreibung des bisherigen Generalplans aus dem Jahr 2012 ging dann in die Verbändeanhörung. Bürgerinnen und Bürger werden sich über die Inhalte des Plans in Regionalkonferenzen informieren und austauschen können. 2022 soll der neue Generalplan Küstenschutz in Kraft treten. Grund für die Überarbeitung sind aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse, insbesondere auch zum Klimawandel und seinen möglichen Konsequenzen, sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen.
Zentrale Bedeutung im neuen Generalplan hat die Fortführung des Deichverstärkungsprogramms. Insgesamt sind 74 Kilometer Landesschutzdeiche so zu verstärken, dass sie künftig als Klimadeiche den Herausforderungen gerecht werden. Deiche, die nach diesem Konzept verstärkt werden, erhalten bis in das nächste Jahrhundert den definierten Sicherheitsstandard, auch wenn sich die ungünstigste IPCC-Projektion zum künftigen Meeresspiegelanstieg einstellt. Auch danach erlauben Baureserven eine relativ einfache Anpassung der Deiche an einen weiter steigenden Meereswasserspiegel. Die Kosten für die Deichverstärkungen auf 74 Kilometern Länge belaufen sich auf voraussichtlich 370 Millionen Euro.
Weitere Ressourcen sind für die Umsetzung des Warftverstärkungs- und Entwicklungsprogrammes erforderlich. 18 der 32 bewohnten Halligwarften zeigen erhebliche Sicherheitsdefizite auf. Ein strategischer Schwerpunkt des Küstenschutzes in den kommenden Jahren liegt daneben in der Erstellung der Gesamtstrategie „Entwicklung Ostseeküste 2100”. Ziel dieser gemeinsam vom Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus zu entwickelnden Strategie ist eine Ostseeküste, die nachhaltig und langfristig an die Folgen des Klimawandels angepasst ist.
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