Umweltminister fordern Förderung der 4. Reinigungsstufe
Wenn die Nachrüstung von Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe sinnvoll ist, soll diese finanziell gefördert werden. Auf diese Position haben sich die Umweltminister der Länder Mitte November auf der 95. Umweltministerkonferenz (UMK) verständigt. Die Umweltminister fordern den Bund auf, zu prüfen, mit welchen Mitteln und in welcher Form ein „Nationales Gewässerschutzprogramm” zur finanziellen Förderung durch die EU oder durch den Bund ermöglicht werden kann. Gleichzeitig betonen die Umweltminister, dass eine 4. Reinigungsstufe nicht die ausschließliche Lösung sein kann. Die UMK bittet den Bund, die im Spurenstoffdialog abgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrages von Mikroschadstoffen in die Umwelt an der Quelle zu intensivieren. Beispielhaft führt die UMK die Zulassung, Herstellung, Anwendung von Arzneimitteln sowie die fachgerechte Entsorgung von Altmedikamenten an. Auch die Hersteller von Stoffen sollen gebeten werden, ihren Beitrag zu leisten. Aber auch die Wasserwirtschaft ist gefordert. Bei der Ausgestaltung eines Nationalen Gewässerschutzprogrammes soll auch berücksichtigt werden, inwieweit hydromorphologische Maßnahmen die Resilienz der Gewässer verbessern können. Eine Ausweitung auf alle Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie wäre sehr zu begrüßen, heißt es dazu abschließend im UMK-Beschluss.
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