Enge Räume stellen für viele Arbeiter ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko dar. Ordnungsgemäße
Risikobestimmung und Planung vor der Arbeit in engen Räumen kann den Unterschied zwischen
einer gut ausgeführten Aufgabe und einer Katastrophe ausmachen.
Behälter und enge Räume sind allseits oder überwiegend
von festen Wandungen umgebene sowie luftaustauscharme
Bereiche, in denen auf Grund ihrer räumlichen Enge oder der in
ihnen befindlichen bzw. eingebrachten Stoffe, Zubereitungen,
Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen
bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an
Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen.
Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen
umgeben sind, in denen sich aber auf Grund der örtlichen
Gegebenhei¬ten oder der Konstruktion Gefahrstoffe ansammeln
können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume.
Vor Arbeiten in engen Räumen muss der Arbeitgeber die
Gefahren sorgfältig bestimmen und bewerten und geeignete
Vorsichtsmaßnahmen treffen. Innerhalb der Europäischen Union
gibt es wenige spezifischen Rechtsvorschriften für das Arbeiten
in engen Räumen. Die grundlegenden Hinweise
der Richtlinie 89/391/EWG können jedoch
auf Gesundheits- und Sicherheitsfragen am
Arbeitsplatz angewendet werden. Diese Richtlinie
macht den Arbeitgeber für die Bestimmung der
Risiken und das Treffen geeigneter Maßnahmen in
Abhängigkeit von den besonderen Eigenschaften eines jeden
Arbeitsplatzes verantwortlich - auch bei engen Räumen. In
Deutschland sind die Bestimmungen der DGUV Regel 113-004
einzuhalten.
Es ist entscheidend, dass die Verfahren für den Einstieg in
enge Räume eingehalten werden, bevor ein Arbeiter einen
solchen Bereich betritt. Das ist besonders wichtig, wenn mit
schwerer Verletzungsgefahr beim Einstieg oder bei der Arbeit im
engen Raum gerechnet werden muss.Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die geplanten Arbeiten sind in einem Erlaubnisschein oder in
der Betriebsanweisung festzuhalten.
Das Erstellen des Erlaubnisscheines konkretisiert den
allgemeinen Gefährdungskatalog für die jeweiligen Situationen
im Unternehmen. Der sorgfältig und umfassend erstellte
Erlaubnisschein ist die Basis für die Gefährdungsbeurteilung im
konkreten Fall.
Das Ausfüllen des Erlaubnisscheines stellt somit die
Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Arbeit im Behälter,
Silo oder engen Raum für eine bestimmte Tätigkeit zu einem
bestimmten Zeitpunkt dar.
Vor Beginn der Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
hat der Unternehmer oder sein Beauftragter einen Erlaubnisschein
auszustellen, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen
festgelegt sind. Der Aufsichtführende, der Sicherungsposten
und - sofern vorhanden - der Verantwortliche eines
Fremdunternehmens (Auftragnehmers) haben durch Unterschrift
auf dem Erlaubnisschein die Kenntnis über die festgelegten
Maßnahmen zu bestätigen.
Nach Abschluss der Arbeit kann das
Arbeitserlaubnisdokument auch
Vergangenheitsdaten über die
Ausgangsbedingungen beim
Einstieg liefern.
Ausrüstung für den Einstieg
und zur Rückholung aus engen
Räumen ist möglicherweise für das
Betreten und Verlassen enger Räume
erforderlich. Zu ordnungsgemäßen
Absturzsicherungssystemen für
Arbeiter gehören ein Anschlagpunkt
(z. B. ein Dreibein), ein Auffanggurt
und ein Verbindungsmittel (z. B. ein
Höhensicherungsgerät mit Rettungswinde).
Wenn eine Einstiegshilfe für den Zugang in einen beengten
Raum (z. B. Steigleiter) ist ein Höhensicherungsgerät nach EN
360 mit integrierter Rettungshubeinrichtung die geeignete
Rettungsvorsorge.
Wenn keine Einstiegshilfe für den Zugang in einen beengten Raum
vorhanden ist, wird zusätzlich eine nach der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG zertifizierte Rettungswinde mit steuerbarer
Absenkgeschwindigkeit zum Positionieren, Absenken oder
Anheben von Anwendern nötig.
Rettungswindenmüssen mit strapazierfähigen Rettungsseilen
ausgestattet und selbsthemmend sein, um einen freien Fall zu
verhindern und den Mitarbeiter nach dem Heben und Senken
an seinem Platz zu halten. Diese Art von Geräten muss auch
nach EN 1496 zertifiziert sein, welche die Gerätetypen A und B
unterscheidet. Ein Rettungsgerät vom Typ A ermöglicht nur das
Anheben, während der universellere Typ
B auch eine kontrollierte Absenkung um
zwei Meter ermöglicht, falls eine Person
in einer engen Stelle von vorstehenden
Teilen eingeschlossen ist. Bei der Auswahl von
Rettungsgeräten sollten also Geräte des Typs
B in Betracht gezogen werden, weil sie die
Rettungsarbeiten erleichtern.
Ein Dreibein ist ein nach EN795
zertifizierter mobiler Anschlagpunkt
vom Typ B. Es muss mit Vorrichtungen
für den Zugang zu engen
Räumen ausgestattet sein: einem
Höhensicherungsgerät mit integrierter
Rettungshubeinrichtung und ggf. einer
Winde zum Heben und Senken von Material und Personen.
Das Höhensicherungsgerät gestattet dem Einsteigenden freie
Bewegung innerhalb des engen Raums. Bei einem Sturz wird
der Einsteigende gedämpft aufgefangen und nach Umschalten
des Höhensicherungsgerätes auf Hubfunktion sicher durch den
zweiten überwachenden Anwender geborgen ohne dass dieser
selbst in den engen Raum einsteigen muss.
Für den Einsatz mit Rettungsgeräten steht eine Vielzahl von nach
EN 361 zugelassenen Auffanggurten zur Verfügung. D-Ringe
oder Schlaufen an Schultern, Rücken oder Brust können als
Befestigungspunkte für Rettungsseile verwendet werden. Für
Notfälle in engen Räumen mit sehr engen Öffnungen ist eine
Traverse eine ideale Lösung, die beim Absenken und Heben von
Arbeitern Komfort und Sicherheit bietet. Die Traverse wird mit
der Rettungswinde und einem Dreibein verwendet und über
Auffangpunkte an der Schulter nach EN 1497 am Auffanggurt
befestigt. Der Verunglückte kann aufrecht gehalten werden und
der Platzbedarf für seine Bergung reduziert sich. Mit integrierten
Gurtbandschlaufen können die Arme eines bewegungsunfähigen
Opfers beim Heben oder Senken gesichert werden.
Vor dem Einstieg in einen engen Raum und vor jedem
Einsatz muss die gesamte Ausrüstung sorgfältig überprüft
werden. Ausrüstungsteile, die sichtbaren Verschleiß
oder Beschädigungen aufweisen oder bei einer Prüfung
zurückgewiesen wurden, dürfen nicht eingesetzt werden.
Wegen der Vielzahl der Risiken und der zahlreichen einsetzbaren
Geräte müssen alle am Einstieg in einen engen Raum beteiligten
Mitarbeiter, darunter Vorgesetzte, im engen Raum Beschäftigte,
Helfer und Rettungspersonal, gut geschult sein.
Wer den Zugang zum engen Raum genehmigt, muss die dortigen
Gegebenheiten und Gefahren genau kennen. Wer im engen Raum
arbeitet, muss vor dem Einstieg seine Aufgabe gut verstehen und
Bescheid erhalten, wenn es Änderungen am Arbeitsauftrag oder
am Einsatz im engen Raum gibt.
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Einstieg in enge Räume: MSA macht den Unterschied .
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