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LAGA-Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung veröffentlicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die lang erwarteten Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung als LAGA-Mitteilung 39 veröffentlicht. Die Vollzugshinweise dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 03. Oktober 2017. Die Hinweise wenden sich an die Vollzugsbehörden. Für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer dienen die Vollzugshinweise als Erkenntnisquelle. Die Vollzugshilfe ist als Fragenkatalog mit den entsprechenden Antworten konzipiert und steht auf der LAGA-Homepage zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Webcode

20200525_001

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