LAGA-Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung veröffentlicht
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die lang erwarteten Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung als LAGA-Mitteilung 39 veröffentlicht. Die Vollzugshinweise dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 03. Oktober 2017. Die Hinweise wenden sich an die Vollzugsbehörden. Für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer dienen die Vollzugshinweise als Erkenntnisquelle. Die Vollzugshilfe ist als Fragenkatalog mit den entsprechenden Antworten konzipiert und steht auf der LAGA-Homepage zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Unsere Webseite nutzt ausschließlich Cookies, die zum Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)