EU-Kommission: Deutschland, Österreich und Slowenien sollen ihre Vorschriften über die Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten verbessern
Die EU-Kommission fordert Deutschland, Österreich und Slowenien auf, die EU-Vorschriften über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie über Industrieemissionen enthält auch Vorschriften zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung. Deutschland hat nach Auffassung der Kommission einige Bestimmungen der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt. So ist die Beteiligung der Öffentlichkeit in mehrerlei Hinsicht begrenzt, und Bestimmungen, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, in besonderen Fällen weniger strenge Emissionsgrenzwerte festzulegen, wurden nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Slowenien habe einige Bestimmungen der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt. So wurde die Bedingung eines gleichwertigen Umweltschutzniveaus insgesamt nicht ordnungsgemäß umgesetzt, und es fehlten anlagenspezifische Genehmigungsauflagen, die sich aus einer individuellen Bewertung ergeben. Österreich habe eine Vielzahl technischer Vorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt, auch wenn die meisten Umsetzungsprobleme nicht ganz Österreich, sondern nur bestimmte Wirtschaftszweige oder Bundesländer betreffen. Die Kommission richtete daher im Mai 2020 Aufforderungsschreiben an diese drei Länder. Diese haben nun vier Monate Zeit, um die von der Kommission festgestellten Mängel zu beheben. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie mit Gründen versehene Stellungnahmen übermitteln.
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