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Nordrhein-Westfalen: Landesregierung will Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Gesetz festschreiben

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen strebt eine Neuregelung des Landeswassergesetzes und damit der öffentlichen Trinkwasserversorgung an. Danach soll der Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett im Mai verabschiedet. Der Entwurf wird nun allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021 vorgesehen. Der Gesetzesentwurf greift die Themen Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten und Entfristung von Genehmigungen auf. Bürokratie wird abgebaut, wasserrechtliche Verfahren werden beschleunigt. Außerdem wurden die Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes für Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und Stauhaltungsdämmen in das Landeswassergesetz übernommen.

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20200513_003

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