Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Fördermaßnahme „Kommunen innovativ” ausgeschrieben. Das Ministerium verfolgt damit das Ziel, die Daseinsvorsorge in Kommunen und Regionen durch eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land beizutragen. Angesprochen sind vor allem Kommunen, die aufgrund struktureller Veränderungen vor besonderen Herausforderungen stehen. Ein weiteres Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung der Kommunen in ihrer Rolle als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation. Dabei wird eine Kooperation der Kommunen mit wissenschaftlichen Einrichtungen erwartet.
Förderfähige Projektvorschläge müssen daher darlegen, inwieweit sie zur Daseinsvorsorge und gleichzeitig zum Beispiel zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme beitragen. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen (Städte bis maximal 100 000 Einwohner, Gemeinden, Landkreise), kommunale Eigenbetriebe, Zusammenschlüsse, die nur aus Kommunen gebildet werden, Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen.
Bis zum 30. Juni 2020 können Projektskizzen vorgelegt werden.
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