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Empfehlungen bei IT-Angriffen auf kommunale Verwaltungen

Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen zum Umgang mit Lösegeldforderungen bei Angriffen auf Kommunalverwaltungen mit Erpressungstrojanern herausgegeben. „Wir dürfen derartigen Lösegeldforderungen nicht nachgeben. Es muss klar sein, kommunale Verwaltungen sind nicht erpressbar. Sonst werden den Kriminellen Anreize geboten, ihre Handlungen fortzusetzen. Hier muss die Haltung unserer Verwaltungen glasklar und nicht verhandelbar sein”, so formulierten es die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. „Jeder Erpressungsversuch muss konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt werden. Für derartige Angriffe auf die Funktionsfähigkeit kommunaler Dienstleistungen, die Daten von Bürgerinnen und Bürgern und deren Steuergeld, muss eine Null-Toleranz-Politik gelten.” Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA): „Betroffene Kommunen sollten niemals auf Erpressungsversuche von Cyberkriminellen eingehen. Denn damit unterstützen sie das ‚Geschäftsmodell‘ der Erpresser. Zudem zeigt sich in vielen Fällen, dass Geschädigte ihre Zahlungen umsonst leisten: Die Daten bleiben verschlüsselt, und die Täter setzen ihre Straftaten ungehindert fort. Kommunalverwaltungen können dazu beitragen, dieses Muster zu durchbrechen: Indem sie die zuständigen Behörden alarmieren und damit die Strafverfolgung ermöglichen. Und indem sie präventive Maßnahmen ergreifen, um ihre Computersysteme wirksam zu schützen.”

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20200303_002

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