EU-Kommission: Deutschland soll Vorschriften zum Schutz von Oberflächengewässern verbessern
Die EU-Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der durch die Richtlinie 2013/39/EU geänderten Fassung zu korrigieren. Mit der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik (2008/105/EG) soll sichergestellt werden, dass die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern keine Gefahr für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt. Die Kommission hat bei einer Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in den Mitgliedstaaten festgestellt, dass Deutschland die Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt habe. Sie richtete daher ein Aufforderungsschreiben an Deutschland. Das Land hat bis Mitte April Zeit, um Stellung zu nehmen und seine Rechtsvorschriften anzupassen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den deutschen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
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