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Kriterien bei der Förderung von Wasserkraftprojekten im Ausland

Die Bundesregierung verlangt eine konsequente Ausrichtung der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) an den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium für Umwelt werden Studien finanziert, die die Entwicklungsbanken fachlich beraten sollen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/13106) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Eine Förderung von Wasserkraftprojekten sei nur unter Berücksichtigung der Umwelt- und Sozialstandards der MDBs möglich. Konkrete Methoden zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens seien momentan in der Ausarbeitung. Nach Angaben der Bundesregierung wird der Ausbau von Wasserkraftwerken allerdings „nachrangig zum Ausbau anderer erneuerbarer Energien erfolgen”. Bei den geplanten Wasserkraftwerken Caculo Cabaca und Zenso in Angola wurden auch kumulative Auswirkungen als Aspekt der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung angewandt. Dies entspreche den Standards der International Finance Corporation (IFC).

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20191112_013

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