Nitratbelastung: EuGH weitet Klagemöglichkeiten aus
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. Oktober 2019 (C-197/18) weitet die Klagemöglichkeiten bei Verstoß gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser deutlich aus. Betroffene haben künftig umfassende Klagemöglichkeiten, wenn die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser überschritten werden - schon die Gefahr einer Überschreitung reicht für eine Klage aus. Betroffene Privatpersonen, juristische Personen und Umweltverbände können nun von den zuständigen nationalen Behörden verlangen, dass sie Aktionsprogramme wirkungsvoll ausgestalten oder zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Nitratwerte nachhaltig zu reduzieren. Hierfür brauchen die Kläger nicht nachzuweisen, dass die bereits erfolgten Maßnahmen unwirksam sind. Anlass für das Urteil des EuGH waren Klagen einer Privatperson und eines Wasserversorgers in Österreich (Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland). In beiden Fällen wurde die jeweilige Wasserentnahmestelle durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verunreinigt und der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten.
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