Die Bundesregierung verbietet den Einsatz des Herbizids Glyphosat „zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2023”, so das Bundesumweltministerium, und wird den Einsatz schon vorher deutlich einschränken. Das Verbot ist Teil des „Aktionsprogramm Insektenschutz”, das das Bundeskabinett am 4. September 2019 beschlossen hat. Der von Lebensräumen, die für Insekten wichtig sind, wird auf die Biotope „Artenreiches Grünland” und „Streuobstwiesen” erweitert, und in einem Großteil der Schutzgebiete wird es ein vollständiges Verbot geben für den Einsatz von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden. Auch wird bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Mindestabstand zu Gewässern auf 10 m festgelegt bzw. auf 5 m dort, wo die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist. Diese Regelungen werden noch in dieser Legislaturperiode durch ein Insektenschutzgesetz und parallele Rechtsverordnungen verbindlich vorgegeben, mit Änderungen im Naturschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngerecht sowie im Wasserrecht.
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