Bundesregierung schlägt weitere Anpassungen der Düngeverordnung vor
Das Bundesagrarministerium und das Bundesumweltministerium haben sich am 21. August 2019 auf verschärfende Anpassungen zur Düngeverordnung geeinigt, die auch der EU-Kommission vorgelegt werden. In einem Länder- und Verbändegespräch auf Einladung von Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, an dem auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze teilnahm, gab es „breite Zustimmung für die Vorschläge der Bundesregierung”, so das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.
Vorgesehen ist unter anderem:
· den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen
· die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und
· besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben.
Für die Europäische Kommission sind zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter - also besonders belasteter - Gebiete ein wichtiger Punkt. Derzeit liegen zwölf Verordnungen vor, einige Länder sind noch in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen.
Indessen haben neun in den Ländern für Landwirtschaft und/oder Umwelt zuständige Minister/innen einen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner geschickt. Dieser enthält die Forderung, dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen und ein präzises Monitoring zu nutzen: „Bislang wurde versäumt, rechtzeitig die großen Nitratfrachten zu reduzieren. Nun muss sichergestellt werden, dass nicht alle in Mithaftung genommen werden. Insbesondere nicht ökologisch und extensiv wirtschaftende Betriebe, die bereits heute gewässerschonend arbeiten. Nur mit größtmöglicher Transparenz über die tatsächlich ausgebrachten Nährstoffmengen - beispielsweise über eine vollständige und ehrliche Hoftorbilanz inklusive der mineralischen Düngemittel - kann die Einhaltung von Umweltzielen beim Gewässerschutz, Naturschutz und letztlich auch beim Klimaschutz gewährleistet werden. Das von der Kommission geforderten Monitoring muss sich auf die tatsächliche Düngung konzentrieren. Beim Nitratmessnetz anzusetzen, wie es die Bundesregierung plant, ist der falsche Ansatz. Bis im Wasser Verbesserungen messbar sind, können teilweise Jahre vergehen. Nur wenn die Landwirtschafts- und Umweltbehörden heute identifizieren können, auf welchen Flächen zu viel Stickstoff und Phosphat eingetragen wird, werden wir eine Reduktion der Düngung und damit verbundene sinkende Belastungen erreichen.”
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