Wiederverwendung von Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung: EU-Rat nimmt allgemeine Ausrichtung an
Die EU leitet derzeit neue Schritte gegen das Risiko von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung ein. Der EU-Rat hat am 26. Juni 2019 seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einer Verordnung festgelegt, die die Verwendung von kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtert.
„Die neuen Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Die Verordnung, die vollkommen den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, wird die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen. Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden”, so die EU in einer Pressemitteilung.
Die jetzt angenommene allgemeine Ausrichtung stellt das Mandat des Rates für künftige Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar. Die Trilog-Verhandlungen dürften in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 beginnen (Trilog: paritätisch zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der EU - Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament).
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