Schleswig-Holstein: Klärschlammbeirat stellt Zwischenbericht vor
Der aktuelle Stand zur Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein war Thema der dritten Sitzung des Klärschlammbeirats des Landes. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) soll Fragen zum Umgang mit Klärschlamm bezüglich der Entwässerung, Trocknung und Lagerung klären. „Die Klärschlammentsorgung im Land muss neu ausgerichtet werden. Das Gutachten soll erläutern, auf welche Weise Klärschlamm dezentral durch Entwässerung und Trocknung vorbehandelt werden kann. Außerdem sollen für die Betreiber von kleinen Kläranlagen Handlungsempfehlungen bei akuten Entsorgungsengpässen entwickelt werden”, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt.
Im Spätsommer sollen hierzu Ergebnisse vorliegen, die dann im Klärschlammbeirat erörtert und bei der Aufstellung des „Abfallwirtschaftsplans Klärschlamm” entsprechend berücksichtigt werden sollen. Die nächste Beiratssitzung ist für Dezember 2019 angekündigt. Der Beirat hat im Jahr 2018 die Zwischenlager- und Verbrennungskapazitäten für Klärschlamm recherchiert und im Hinblick auf die langfristige Entsorgungssicherheit bewertet. Nun steht die Übergangszeit bis zur geplanten Inbetriebnahme von weiteren thermischen Behandlungskapazitäten im Fokus. In der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Monoverbrennungsanlagen könnte es bedingt durch die Neuregelungen im Düngerecht zu Entsorgungsengpässen kommen. Die alternativen dezentralen Entsorgungskonzepte sollen dieser Entwicklung entgegenwirken.
Der Klärschlammbeirat wurde am 9. März 2018 gegründet. Vertreten sind neben dem MELUND die DWA, der Bauernverband, der Landkreistag, der Gemeindetag, der Städtetag, die Landwirtschaftskammer, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
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