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Niedersachsen: Umweltministerium erweitert Möglichkeiten der Wasserentnahme für Beregnung

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge des vergangenen Jahres und der letzten Monate hat das niedersächsische Umweltministerium die Entnahme von Wasser für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen gelockert. Die unteren Wasserbehörden erhalten damit einmalig und übergangsweise die Möglichkeit, den Zeitraum für die Nutzung von festgeschriebenen Wasserkontingenten von zehn auf 15 Jahre zu verlängern. Landwirte, die bereits jetzt ihre Wasserentnahmekontingente ausgeschöpft haben, bekommen auf Antrag kurzfristig die Möglichkeit, weiter Grund- oder Oberflächenwasser für ihre Beregnungsanlagen zu nutzen. Nach bisheriger Praxis erhält ein Landwirt auf Antrag eine Erlaubnis über die Entnahme, die in der Regel sowohl den einzuhaltenden 10-jährigen Entnahme-Durchschnitt als auch das jährliche Maximum festlegt. Pro Jahr dürfen in der Regel 80 Liter pro Quadratmeter verwendet werden.

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20190429_001

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