Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (Bundestags-Drucksache 19/9477) vorgelegt. Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen werden mit der Verordnung auch Änderungen im Bereich der Ausschreibungen für Bauleistungen umgesetzt. Die Bundesregierung erinnert in diesem Zusammenhang an den Auftrag des Koalitionsvertrags, in dieser Legislaturperiode zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung zu prüfen. Der Entwurf der Regierung wurde dem Deutschen Bundestag zugeleitet mit der Bitte um Zustimmung.
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