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EU-Kommission fordert Kroatien zur Aktualisierung der Rechtsvorschriften über Trink- und Grundwasser auf

Die Kommission hat beschlossen, Kroatien zwei Aufforderungsschreiben wegen Mängeln bei der Umsetzung von EU-Vorschriften über Trinkwasser (Trinkwasserrichtlinie) und über Grundwasser (Grundwasserrichtlinie) zu übermitteln. Gemäß der Trinkwasserrichtlinie muss Trinkwasser frei von Mikroorganismen, Parasiten und jeglichen Stoffen sein, die eine potenzielle Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen. Das kroatische Recht scheint weniger streng zu sein als die EU-Normen, da der Verweis auf eine „potenzielle” Gefährdung für die menschliche Gesundheit fehlt. Außerdem fehlen strenge Sicherheitsvorkehrungen für die Wasserqualität an Schulen, in Krankenhäusern und Restaurants sowie Bestimmungen zur Information der Öffentlichkeit, wenn eine potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit erkennbar ist. Mängel wurden auch bei den kroatischen Rechtsvorschriften zum Grundwasser festgestellt. Gemäß der Grundwasserrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, weitreichende Maßnahmen zum Schutz dieser Ressource vor Verschlechterung und chemischer Verunreinigung zu ergreifen. Das kroatische Recht scheint Thermal- und Mineralwasser von diesen Anforderungen auszunehmen, und die nationalen Standards zur Bewertung des chemischen Zustands des Grundwassers entsprechen nicht vollständig den EU-Normen. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an Kroatien, das nun binnen zwei Monaten reagieren muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

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20190307_009

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