EU-Kommission verklagt Italien unzulänglicher Behandlung von kommunalem Abwasser
Die Europäische Kommission hat am 7. März 2019 beschlossen, Italien wegen unzulänglicher Behandlung von kommunalem Abwasser vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen. Italien sorgt nach Auffassung der Kommission nicht dafür, dass alle Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern mit einer Kanalisation ausgestattet sind und dass in Kanalisationen eingeleitetes kommunales Abwasser vor dem Einleiten in Gewässer einer angemessenen Behandlung unterzogen wird, wie dies in der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgeschrieben ist. Nach Auffassung der Kommission wird in 620 Gemeinden in 16 Regionen gegen die EU-Vorschriften über die Sammlung bzw. Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen. Italien hält die EU-Vorschriften in diesen Regionen seit über 13 Jahren nicht ein, was in zahlreichen Gemeinden erhebliche Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringt, so die Kommission.
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