EU-Kommission fordert 15 Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen einzuhalten
Die EU-Kommission hat im Januar 2019 beschlossen, Aufforderungsschreiben an 15 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden und das Vereinigte Königreich) im Zusammenhang mit der Übereinstimmung ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu richten. Die neuen Vorschriften (Richtlinie 2014/24/EU, Richtlinie 2014/25/EU und Richtlinie 2014/23/EU) mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kommission übermittelt die Schreiben, nachdem sie geprüft hat, ob die nationalen Umsetzungsvorschriften mit den EU-Richtlinien in Einklang stehen. Auch bei den übrigen Mitgliedstaaten, die die Umsetzung mit erheblichen Verzögerungen abgeschlossen haben, wird eine solche Prüfung durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
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