Thüringen: Entwurf für novelliertes Vergabegesetz vorgelegt – soziale und ökologische Belange gestärkt
Das Kabinett hat im Januar 2019 im zweiten Durchgang den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für die Novelle des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) beschlossen. Es soll unter anderem soziale und ökologische Belange stärken. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet und soll noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.
Durch die stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange sollen keine zusätzlichen, unüberwindbaren Hürden für die mittelständische Thüringer Wirtschaft entstehen. Soziale und ökologische Kriterien, die für den Auftragsgegenstand entscheidend sind, können nach wie vor fakultativ durch den Auftraggeber festgelegt werden. Allerdings sollen ökologische und soziale Kriterien zukünftig ausschlaggebend sein, wenn die öffentlichen Auftraggeber zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entscheiden müssen. Diese bislang fakultative „Bonusregelung” wird nunmehr obligatorisch und um weitere soziale und ökologische Aspekte (wie zum Beispiel den Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen sowie Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz) ergänzt. Die bisherige Regelung, nach der der Bieter bevorzugt wird, der mindestens 25 Mitarbeiter beschäftigt, entfällt zugunsten kleiner Unternehmen. Außerdem wird auf eine umweltverträgliche Beschaffung von Investitionsgütern unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips hingewirkt.
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