Keine Verbreitung von Krankheitserregern durch Klärschlamm
Grundsätzlichen reichen die gesetzlichen Regelungen aktuell aus, „um eine Verbreitung von Krankheitserregern durch die bodenbezogene Klärschlammverwertung zu verhindern” heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/4289) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Bundesweite Erhebungen zur durchschnittlichen Belastung von Klärschlämmen mit Arzneimittelresten, Krankheitserregern und Mikroplastik sind der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auch. Und: Auf landwirtschaftlichen Flächen verwerteter kommunaler Klärschlamm weist im Schnitt einen Phosphorgehalt von 26 Gramm pro Kilogramm Trockensubstanz auf. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf eine Erhebung der Länder von 2016.
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