Die Bundesregierung hat das derzeit geltende Fracking-Verbot zur Erdgas- oder Erdöl-Gewinnung bekräftigt. In der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/4182) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erklärt sie, mit dem Einsetzen einer Expertenkommission zur wissenschaftlichen Begleitung von Probebohrungen erfülle sie lediglich ihren gesetzlichen Auftrag. „Eine Vorfestlegung durch die Einsetzung der Kommission sieht die Bundesregierung daher nicht.” Bislang seien ohnehin keine Genehmigungsanträge für Fracking-Feldversuche bekannt. Gesetzesgemäß solle der Bundestag 2021 überprüfen, ob das Verbot noch angemessen ist.
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