Mecklenburg-Vorpommern: Erklärung zur Verminderung von Phosphoreinträgen unterzeichnet
Eine „Gemeinsame Erklärung zur weiteren Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen in die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns” haben Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und Vertreter der Wasser- und Abwasserwirtschaft des Landes am 14. August 2018 unterzeichnet.
Nur noch 18 Prozent der Phosphoreinträge stammen nach Angaben des Umweltministeriums aus kommunalen Kläranlagen. Davon emittieren aber die kleinen Kläranlagen unter 10 000 Einwohnerwerte (Größenklasse 1 bis 3) fast zwei Drittel, obwohl sie nur einen Anteil von 16 Prozent der gesamten Ausbaugröße haben. In Mecklenburg-Vorpommern sind 535 von 586 kommunalen Kläranlagen den Größenklassen 1 bis 3 zuzuordnen. Für diese sind rechtlich keine Anforderungen an die Elimination von Phosphor definiert. Deshalb lässt sich eine weitere Verringerung der Phosphoreinträge nur über das Prinzip der Freiwilligkeit erreichen. Der Finanzierbarkeit von freiwilligen Maßnahmen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus sind jedoch gerade bei den Kommunen Grenzen gesetzt. Die Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock hatte im Rahmen einer vom Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen und 2016 fertiggestellten Studie Optimierungsmaßnahmen herausgearbeitet, was unter den örtlichen Gegebenheiten möglich sein könnte.
Unterzeichner der „Gemeinsamen Erklärung” sind das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), Landesgruppe Norddeutschland, die Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e. V. (KOWA MV)
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