EU-Kommission mahnt Italien zur besseren Behandlung von kommunalem Abwasser
Die EU-Kommission fordert Italien auf, sich an das EU-Recht auf dem Gebiet der Behandlung von kommunalem Abwasser zu halten und sicherzustellen, dass die Abwässer aller Gemeinden mit über 2000 Einwohnern als kommunales Abwasser gesammelt und behandelt wird. Gegen Italien laufen bereits drei separate Vertragsverletzungsverfahren wegen verschiedener Verstöße gegen die Anforderungen der Richtlinie; eine Auswertung der neuesten Daten hat jedoch ergeben, dass eine erhebliche Anzahl kleinerer Gemeinden (276) ebenfalls gegen grundlegende Verpflichtungen zur Sammlung, Behandlung und Überwachung verstoßen. Angesichts dieser Defizite hat die Kommission Italien im Juli 2018 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Zu diesem Schreiben müssen die italienischen Behörden binnen zwei Monaten Stellung nehmen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
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