EU-Kommission fordert Spanien zur Einhaltung der Hochwasserschutzvorschriften auf
Die EU-Kommission fordert Spanien zur Einhaltung der wichtigsten Bestimmungen der Hochwasserrichtlinie auf. Gemäß EU-Recht mussten die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikomanagementpläne erstellen und veröffentlichen und sie der Kommission bis zum 22. März 2016 mitteilen. Im März 2018 übermittelte die Kommission den spanischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, weil sie nicht für alle sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, veröffentlicht bzw. der Kommission übermittelt hatten. Da Spanien diese Pläne noch immer nicht übermittelt hat, richtet die Kommission im Juli 2018 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land. Spanien hat zwei Monate, um zu antworten. Falls Spanien nicht binnen zwei Monaten reagiert, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.
Unsere Webseite nutzt ausschließlich Cookies, die zum Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)