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Keimeintrag durch Geflügelkot
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen multiresistente Keime durch die Ausbringung von Geflügelkot in Oberflächengewässer gelangt sind. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/2874) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Grüne hatten darin den möglichen Eintrag in Oberflächengewässer von multiresistenten Keimen durch Mast- und Schlachtbetriebe thematisiert.Weiterführende Links
Webcode
20180711_001
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