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EU-Gerichtshof bestätigt Teilverbot von Neonicotinoiden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Beschränkungen bestätigt, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind. Die genannten Wirkstoffe gehören zur Gruppe der Neonicotinoide. Gegen die Beschränkungen hatten Bayer und Syngenta geklagt. Der EU-GH hat diese Klagen jetzt in vollem Umfang abgewiesen. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden. Der Volltext der Urteile (T-429/13 und T-451/13 sowie T-584/13) steht im Internet zum Download bereit:

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20180517_002

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