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UBA stellt Empfehlungen gegen Mikroverunreinigungen in Gewässern vor

Ein Maßnahmenpaket, um Stoffeinträge in die Gewässer zu minimieren, schlägt das Umweltbundesamt (UBA) vor. Das UBA hat die Eintragspfade analysiert, kritische Stoffeigenschaften benannt und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Nach Auffassung des UBA zeigt sich: Nur eine Kombination von Maßnahmen bei der Herstellung, bei den Verwendungen und der Abwasserbehandlung kann einen umfassenden Schutz bewirken. Über die Finanzierung und Umsetzung der vom Umweltbundesamt empfohlenen Maßnahmen sei eine gesellschaftliche Debatte nötig. Da viele der vom UBA vorgeschlagenen Maßnahmen einen längeren Vorlauf brauchen und nicht alle Einträge von Mikroverunreinigungen verhindern können, müsse auch bei der Abwasseraufbereitung angesetzt werden. Chemikalien aus verschiedenen Anwendungen gelangen in die kommunalen Kläranlagen. Mit einer vierten Reinigungsstufe könnte deren Eintrag in die Gewässer effizient reduziert werden. UBA-Schätzungen gehen von Mehrkosten von durchschnittlich 16 Euro pro Person und Jahr für den Ausbau der großen Kläranlagen in Deutschland aus. Von Arzneimittelherstellern verlangt das UBA, diese müssten alle Umweltdaten für eine Stoffbewertung offenlegen. Dies gelte auch für Arzneimittelwirkstoffe, die bereits lange auf dem Markt sind. Zudem sollte die Forschung zu umweltverträglichen Wirkstoffen verstärkt werden. Tierarzneimittelwirkstoffe mit schädlichen Umwelteigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) sollten generell nicht zugelassen werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker müssten besser über die Umweltaspekte von Arzneimitteln informiert werden. Auch Patientinnen und Patienten müssten besser aufgeklärt werden. Insgesamt sollten deutlich weniger chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Um Einträge in Gewässer bei und nach der Ausbringung zu minimieren, sollten dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen entlang der Flüsse und Bäche angelegt werden, auf denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Generell sollte der Einsatz von Bioziden auf das notwendige Maß minimiert werden. Einzelne Anwendungsbeschränkungen und Auflagen bei der Zulassung von Bioziden reichten nicht aus.

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20180427_007

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