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Bundesregierung: Düngerecht einhalten

Das neue Düngerecht wird bei konsequenter Einhaltung aller vorgesehenen Maßnahmen dazu beitragen, dass sich in Intensivtierhaltungsgebieten der Zustand des Grundwassers schrittweise verbessert. Davon zeigt sich die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/1220) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie überzeugt. Weiter heißt es, dass im Falle eines Unterliegens im anhängigen Vertragsverletzungsverfahren die Bundesrepublik verpflichtet sei, die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen zu ziehen und den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen. Nach einem solchen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union müssten die Urteilsgründe intensiv und zügig geprüft werden. Daraus würde eine Bewertung erfolgen, ob weitere, über die Düngenovelle hinausgehende Maßnahmen, notwendig sind. Sollte sich dann ein konkreter Änderungsbedarf für die novellierte Düngeverordnung ergeben, müssten Änderungen vorgenommen werden, um ein Zwangsgeldverfahren zu vermeiden.

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20180321_002

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