EU-Kommission fordert Polen zur ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Abfallvorschriften auf
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln, weil das Land mehrere Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Das EU-Recht umfasst Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen sowie Vorschriften zu gefährlichen Abfällen und zum Inhalt von Abfallbewirtschaftungsplänen. Polen hat nun Mitte Mai 2018 Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten.
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