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Förderrichtlinie Kleinserien-Klimaschutzprodukte in Kraft

Zum 1. März 2018 ist die am 16. November des letzten Jahres vom Bundesumweltministerium veröffentlichte „Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative” in Kraft getreten. Mit drei Modulen ist die Förderrichtlinie auch für die Wasserwirtschaft interessant. So bezieht sich Modul 1 auf Kleinwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kW. Nach Modul 2 können energieeffiziente Geräte zur lokalen Sauerstoffproduktion gefördert werden; als Anwendung werden ausdrücklich Klärwerke genannt. Modul 3 regelt die Förderung von dezentralen Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden. Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Webcode

20180301_002

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