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Schleswig-Holstein: Entwurf der neuen Landesdüngeverordnung vorgelegt

In Schleswig-Holstein sollen künftig strengere Regeln für den Einsatz von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft gelten: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 14. Februar 2018 das Anhörungsverfahren für eine neue Landesdüngeverordnung gestartet. Damit wird die Befugnis aus § 13 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 der Düngeverordnung des Bundes (DüV), die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Ziel der Verordnung ist der ressourcenschonende Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes. Der Verordnungsentwurf konkretisiert das Bundesrecht für bestimmte Gebiete Schleswig- Holsteins. Dort wird es spezielle, über die generellen Anforderungen hinausgehende Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung geben, die das Land aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten verfügen muss. Zu den Gebieten, für die geplanten Regelungen gelten, zählen die sandigen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen der natürliche Schutz des Grundwassers eingeschränkt ist und Nitrat im Grundwasser in Konzentrationen von über 50 Milligramm pro Liter festzustellen ist. Zum anderen sind Einzugsgebiete von Seen erfasst, in denen zu hohe Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden und zu einer Gewässereutrophierung führen.

Webcode

20180216_001

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