EU-Kommission fordert von Schweden Änderung der Wassergesetzgebung
Die EU-Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Schweden zu richten, da die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schweden nach wie vor eine Reihe von Konformitätsproblemen und Mängeln aufweist. Diese betreffen die fehlende Berücksichtigung des Grundsatzes der Deckung der Kosten für Aktivitäten, die sich auf die Wasserqualität auswirken. Außerdem ist nach geltendem schwedischem Recht die Pflicht zur Vermeidung einer Verschlechterung der Wasserqualität nicht von Belang für die Genehmigung von Projekten wie etwa Wasserkraftwerken. Zu diesem Punkt wird gegenwärtig in Schweden eine neue Rechtsvorschrift ausgearbeitet, sie ist jedoch noch nicht verabschiedet. Die Kommission richtet daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Schweden, auf die der Mitgliedstaat binnen zwei Monaten reagieren muss. Sollte das Land keine zufriedenstellende Antwort geben, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben.
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