Die „Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften”, die in Artikel 1 die Trinkwasserverordnung ändert, ist veröffentlicht worden (Bundesgesetzblatt I, Nr. 2, 8. Januar 2018, S. 99-144). Diese sieht vor, dass Wasserversorger zukünftig eine Risikoabschätzung für mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität durchführen müssen, wenn sie den Umfang ihrer Wasserproben anpassen wollen. Zusätzlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Bleileitungen baldmöglichst stillgelegt werden. Der Bundesrat bittet zudem um Prüfung, ob bei der nächste Verordnungsnovelle der Grenzwert für Chrom im Trinkwasser abgesenkt werden kann, um die Bevölkerung vor dessen krebserzeugender Wirkung zu schützen.
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