Die Stoffstrombilanzverordnung (Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen) wurde veröffentlicht (Bundesgesetzblatt I, Nr. 79, 22. Dezember 2017, S. 3942 - 3959). Diese Verordnung ist der letzte Baustein des sogenannten Düngepakets, mit dem die Düngung, die Nährstoffeffizienz insgesamt und der Umweltschutz verbessert werden. Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind (im Sinne des § 11a Absatz 1 und 2 des Düngegesetzes).
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