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EU-Kommission fordert Ungarn zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Abwasserbehandlung auf

Die Kommission hat beschlossen, Ungarn eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, weil insgesamt 22 Gemeinden des Landes die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht erfüllen. Gemäß der Beitrittsakte Ungarns hätten alle Gemeinden bis zum 31. Dezember 2008 (in empfindlichen Gebieten mit über 10 000 EW) bzw. 31. Dezember 2010 (in normalen Gebieten mit mehr als 15 000 EW) den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen müssen. Die Kommission hat im Februar 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Den jüngsten Angaben der ungarischen Behörden zufolge werden die EU-Vorschriften nach wie vor nicht eingehalten, und aus der Antwort Ungarns ist nicht ersichtlich, wann dies der Fall sein wird. Dieser Fall ist Teil eines breit angelegten Vorgehens gegen zwölf Mitgliedstaaten, für die alle befristete Ausnahmeregelungen gemäß den Beitrittsakten galten.

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20171211_009

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