Umweltverträglichkeit: EU-Kommission fordert von Spanien korrekte Anwendung des EU-Rechts bei der Regularisierung bestimmter Projekte
Die EU-Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten, nachdem sie Beschwerden über die Auswirkungen eines in einer Ferienanlage auf Fuerteventura geplanten Stadtentwicklungsprojekts erhalten hat. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass das Projekt genehmigt wurde, ohne dass ordnungsgemäß geprüft wurde, ob zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich war, und ohne dass eine angemessene Folgenabschätzung für das besondere Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie durchgeführt wurde. Zudem wurde das Projekt von den spanischen Gerichten für nichtig erklärt, die Bauarbeiten wurden jedoch nicht ausgesetzt, sondern das Projekt wurde abgeändert und die Arbeiten gingen weiter.
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