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Dienstleistungen: EU-Kommission verklagt Österreich vor dem EU-Gerichtshof und stellt ein Verfahren gegen Zypern ein

Anfang Dezember 2017 hat die Kommission beschlossen, Österreich wegen allzu restriktiver Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Architekten, Ingenieure, Patentanwälte und Tierärzte vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Gleichzeitig stellt sie ein Verfahren gegen Zypern ein: Das Land hat den Bedenken der Kommission Rechnung getragen und die Einschränkungen für Ingenieurbüros aufgehoben. In der österreichischen Rechtsetzung gibt es eine Reihe von Vorschriften über reglementierte Berufe: Anforderungen an den Sitz für Architekten, Ingenieure und Patentanwälte, - übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für Architekten, Ingenieure, Patentanwälte und Tierärzte, Beschränkungen multidisziplinärer Tätigkeiten für Architektur- und Ingenieurbüros sowie Patentanwaltskanzleien. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass diese Anforderungen zu ungerechtfertigten Hindernissen bei der Bereitstellung von Dienstleistungen durch Angehörige dieser Berufe führen und gegen den freien Dienstleistungsverkehr und gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen.

Webcode

20171211_005

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