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UBA: Wasserwiederverwendung birgt Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit

Die Europäische Kommission plant, die Verwendung von behandeltem Kommunalabwasser zu fördern. Im Aktionsplan des Europäischen Kreislaufwirtschaftspakets formuliert sie dazu konkrete Aktivitäten. Allerdings geht nach Ansicht des deutschen Umweltbundesamts (UBA) die Wasserwiederverwendung mit möglichen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit einher. Das betreffe auch Produkte aus dem EU-Ausland, die dort mit behandeltem Abwasser erzeugt wurden. Die Europäische Kommission strebt EU-weite Mindestanforderungen zur Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung und Grundwasseranreicherung an. Bis Ende 2017 legt sie dazu voraussichtlich einen Legislativvorschlag vor. Die bisher berücksichtigten Anforderungen reichen aus Sicht des UBA jedoch nicht, um Gesundheit und Umwelt ausreichend zu schützen. Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC, Joint Research Centre) wurde von der EU-Kommission mit der Erstellung eines technischen Berichts zur Wasserwiederverwendung beauftragt. Auf dieser Grundlage soll ein Regelungsvorschlag für EU-Mindestanforderungen erstellt werden. Die bisher in dem Bericht des JRC vorgelegten Anforderungen (letzte Entwurfsversion 3.2, Dezember 2016), so das UBA, gehen kaum über die geltende EU-Gesetzgebung hinaus und bleiben meist zu unkonkret, um ein harmonisiertes Vorgehen und ein einheitliches Risikoniveau innerhalb der EU zu etablieren. Qualitätsanforderungen sollten auf einem vorsorgenden, systematischen und umfassenden Risikomanagementsystem aufbauen. Neben Krankheitserregern, Nährstoffen, anorganischen und organischen Schadstoffen seien explizit auch Mikroverunreinigungen, Antibiotikaresistenzen und Desinfektionsnebenprodukte zu berücksichtigten. Viele dieser Stoffe würden in der konventionellen Abwasserbehandlung nicht effizient entfernt. Für eine sichere Nutzung von behandeltem Abwasser bedürfe es daher weitergehender Aufbereitungsschritte. Dies sollte in den geplanten EU-Mindestanforderungen deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Als Instrument für die Festschreibung von Qualitätsanforderungen für die Wasserwiederverwendung empfiehlt das UBA eine unverbindliche Leitlinie (Guidance) anstelle der von der EU-Kommission favorisierten Verordnung. Zu einer kritischen Einschätzung des Entwurfs Version 3.2. des JRC gelangten auch die Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA und des Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks SCHEER, deren Berichte ebenso wie UBA-Empfehlungen zur Wasserwiederverwendung im Internet veröffentlicht wurden.

Webcode

20170825_001

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