Baden-Württemberg kann die kleine Wasserkraft wieder fördern. Das Förderprogramm des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft musste im September 2014 eingestellt werden. Grund war eine Entscheidung der EU-Kommission, die in der Investitionsförderung und dem EEG eine unzulässige Doppelförderung sah. Das Umweltministerium hat daraufhin ein Konzept erarbeitet, das an die europarechtlichen Vorgaben angepasst wurde. Ab sofort kann für die Modernisierung bestehender Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt eine Zuwendung beantragt werden. Fördermittel stehen außerdem für die Revitalisierung bestehender, aber momentan nicht im Betrieb befindlicher Anlagen ab dieser elektrischen Leistung zur Verfügung. Maßnahmen an Anlagen mit einer Leistung ab 40 Kilowatt sind förderfähig, sofern sie bei der Einstellung des Förderprogramms vor drei Jahren bewilligungsreif und bei den zuständigen Stellen aktenkundig waren. Je Maßnahme kann das Land einen Zuschuss von maximal 200.000 Euro gewähren.
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