Bei der Mengenentwicklung der Grundwasser ist nach Darstellung der Bundesregierung keine „negative Entwicklung” festzustellen. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf einen Vergleich der ersten und zweiten Bewirtschaftungspläne nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Informationen zu lokalen Grundwasserständen lägen ihr nicht vor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 18/13055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Trockenheit in weiten Teilen Deutschlands”.
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