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Kommunaler Klimaschutz: Kommunalrichtlinie öffnet neues Antragsfenster

Vom 1. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die Kommunalrichtlinie Anträge zur Förderung von Vorhaben im Bereich Klimaschutz stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Unterstützt werden unter anderem: Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle, Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie zum Beispiel die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT. Anträge können beim Projektträger Jülich gestellt werden. Auskunft und telefonische Beratung:

Webcode

20170711_003

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