Hamburg benennt Ausgleichsfläche für Schierlings-Wasserfenchel
Die Hansestadt Hamburg ist bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur Durchführung der Elbvertiefung einen großen Schritt weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom Februar - schriftliche Fassung 23. Mai 2017 - die ursprünglich für den Ausgleich ausbaubedingter Verluste des Schierlings-Wasserfenchels vorgesehene, gemäß europäischem Naturschutzrecht erforderliche Kohärenzsicherungsmaßnahme „Kreetsand” nicht anerkannt, da es sich hierbei aus rechtlicher Sicht um eine Maßnahme des Gebietsmanagements handele, die ohnehin durchgeführt werde. Gleichzeitig hatten die Richter weitere Maßnahmen zum Ausgleich des Bestandsverlustes des Schierlinger Wasserfenchels angemahnt. Im Bereich der Billwerder Insel hat die Hansestadt hierfür nun eine nach eigener Aussage geeignete Fläche gefunden. Im Bereich der Billwerder Insel herrschen Tideverhältnisse, die dem Schierlings-Wasserfenchel eine stabile und weitgehend ungestörte Entwicklung ermöglichen. Dort sollen jetzt mehrere alte, nicht mehr in Betrieb befindliche Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke an das Tidegeschehen angeschlossen werden. Die ehemaligen Speicherbecken werden mit Prielen, Wattflächen und Inseln so gestaltet, dass sie in Zukunft gute Lebensbedingungen für den Schierlings-Wasserfenchel bieten.
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