„Die Fahrrinnenanpassung wird kommen.” Als grundsätzlich pro Elbvertiefung beurteilt der Hamburger Senat das seit Ende Mai vorliegende schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur geplanten Elbvertiefung. Lediglich bei der Kohärenzsicherung für den Schierlingswasserfenchel müssten die Vorhabenträger in Teilen weitere Maßnahmen anbieten. Insgesamt habe das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellungbeschlüsse aber nicht aufgehoben, so die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Zitat aus dem Urteil: "Keiner der habitatschutzrechtlichen Rechtsverstöße wiegt so schwer, dass er die Planung als Ganzes in Frage stellt. Vielmehr können die Mängel der habitatrechtlichen Verträglichkeits- und Abweichungsprüfung durch zusätzliche Ermittlungen und Bewertungen sowie Umplanung bzw. ergänzende Planung und Abwägung beseitigt werden" (Textziffer 597 des schriftlichen Urteils).
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