EU-Kommission fordert 14 Mitgliedstaaten auf, ihren Berichtspflichten gemäß den Abfallvorschriften nachzukommen
Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 Mitgliedstaaten (Zypern, Rumänien, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Malta, Irland, Niederlande, Griechenland, Schweden, Dänemark, Slowenien und Luxemburg) eingeleitet, weil sie nicht über die Umsetzung verschiedener EU-Abfallvorschriften berichtet haben. Das am 17. Mai 2017 eingeleitete Verfahren betrifft fehlende Berichte über die Erreichung von Zielen im Bereich Wiederverwendung, Recycling und Energierückgewinnung gemäß der Abfallrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, der Batterien-Richtlinie, der Verpackungsrichtlinie, der Richtlinie über Altfahrzeuge und der Abfallverbringungsverordnung. Die Art der Verpflichtungen variiert von Richtlinie zu Richtlinie.
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